Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Pose and Say Cheese Photography · Swapan Chhabra · Stand: August 2026



§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fotografiedienstleistungen zwischen


Pose and Say Cheese Photography, Inhaber: Swapan Chhabra, Amalienstraße 28, 76275 Ettlingen, Deutschland (nachfolgend „Fotograf")


und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").


Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuell getroffene Vereinbarungen im Einzelvertrag haben stets Vorrang vor diesen AGB.



§ 2 Vertragsschluss


Angebote des Fotografen sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung des Fotografievertrags oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform zustande. Der gebuchte Termin gilt erst mit Vertragsschluss und Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.



§ 3 Leistungsumfang


Art, Umfang, Ort und Dauer der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Der Fotograf erbringt seine Leistungen nach eigenem künstlerischen Ermessen und in dem für ihn typischen Bildstil, mit dem sich der Auftraggeber bei Buchung einverstanden erklärt.


Ein Anspruch auf die Anfertigung bestimmter Einzelaufnahmen besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden. Der Fotograf wählt aus den gefertigten Aufnahmen diejenigen aus, die zur Bearbeitung und Lieferung gelangen. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Aufnahmen (RAW-Dateien) oder nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht.



§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit ungehinderten Zugang und die zur Leistungserbringung erforderlichen Bedingungen vorfindet. Erforderliche Genehmigungen Dritter (z. B. von Kirchen, Standesämtern, Veranstaltungsorten) sind vom Auftraggeber einzuholen.


Der Fotograf haftet nicht für Aufnahmen, die aufgrund des Verhaltens anwesender Personen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, etwa wenn Gäste die Sicht versperren oder nicht kooperieren.


Erfordert die Buchung eine Anwesenheit des Fotografen von mehr als vier Stunden, stellt der Auftraggeber eine angemessene Verpflegung bereit.



§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen


Es gilt das im Einzelvertrag vereinbarte Honorar. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars bei Vertragsunterzeichnung fällig; der Restbetrag ist am Tag der Leistungserbringung zu zahlen.


Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben.


Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Fotograf berechtigt, die Lieferung der Bilder bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.



§ 6 Zusatzkosten


Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für:


- Zeitliche Überschreitungen der vereinbarten Sessiondauer auf Wunsch des Auftraggebers

- Anfahrten über den im Einzelvertrag genannten Veranstaltungsort hinaus

- Übernachtungskosten bei großen Entfernungen oder Terminen über mehrere Tage


Zusätzliche Kosten werden vor ihrer Entstehung mit dem Auftraggeber abgestimmt.



§ 7 Lieferung und Bildauswahl


Die bearbeiteten Fotos werden dem Auftraggeber innerhalb der im Einzelvertrag vereinbarten Frist – sofern nicht abweichend vereinbart innerhalb von vier Wochen nach der Bildauswahl – in einer passwortgeschützten Online-Galerie bereitgestellt. Eine zusätzliche Lieferung auf Datenträger erfolgt, soweit dies vereinbart wurde.


Die genannten Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber eine erforderliche Bildauswahl oder Mitwirkungshandlung verzögert.



§ 8 Bildbearbeitung


Die Bearbeitung der ausgewählten Aufnahmen erfolgt im Bildstil des Fotografen und umfasst insbesondere Farb-, Kontrast- und Belichtungskorrekturen.


Kleinere Anpassungen (z. B. Helligkeit, Kontrast, Bildausschnitt) können innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der Galerie angefragt werden und werden im zumutbaren Umfang kostenfrei vorgenommen. Darüber hinausgehende Bearbeitungswünsche, insbesondere aufwendige Retuschen, können gesondert beauftragt und berechnet werden.



§ 9 Nutzungsrechte


Der Fotograf bleibt Urheber der Aufnahmen. Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten bearbeiteten Fotos zu privaten Zwecken. Hierzu zählen insbesondere Abzüge, Fotobücher sowie das Teilen im privaten Umfeld und auf privaten Social-Media-Profilen.


Eine kommerzielle Nutzung, eine Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken sowie ein Weiterverkauf bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.


Veränderungen der Bilder, die den Bildcharakter wesentlich beeinträchtigen (z. B. Anwendung fremder Filter, Beschnitt unter Verlust wesentlicher Bildteile), sind bei einer Veröffentlichung nicht gestattet. Bei einer Veröffentlichung im Internet wird um eine Nennung des Fotografen gebeten.



§ 10 Verwendung zu Referenzzwecken


Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere im Portfolio der Website, auf Social-Media-Kanälen und im Blog.


Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit ganz oder teilweise in Textform widersprechen. Nach einem Widerspruch entfernt der Fotograf die betreffenden Aufnahmen unverzüglich aus seinen eigenen Kanälen; eine Entfernung bereits verbreiteter Kopien Dritter ist ihm nicht möglich.


Für eine Veröffentlichung in Hochzeitsblogs, Zeitschriften oder im Portfolio anderer Dienstleister holt der Fotograf vorab eine gesonderte schriftliche Einwilligung ein.



§ 11 Archivierung und Datensicherung


Der Fotograf bewahrt die bearbeiteten Aufnahmen nach Bereitstellung der Galerie für einen begrenzten Zeitraum auf. Der im Einzelvertrag genannte Zeitraum ist maßgeblich; sofern dort nichts geregelt ist, beträgt er drei Monate ab Bereitstellung.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bilder innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und eigenständig zu sichern. Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung. Der Fotograf weist auf das bevorstehende Ende des Aufbewahrungszeitraums in Textform hin.



§ 12 Widerrufsrecht


Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.



§ 13 Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber


Nach Ablauf einer etwaigen gesetzlichen Widerrufsfrist gilt für eine Stornierung durch den Auftraggeber Folgendes:


- Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als pauschalierter Schadensersatz fällig.

- Bei späterer Stornierung werden 100 % des vereinbarten Gesamthonorars als pauschalierter Schadensersatz fällig.


Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Betrag entsprechend. Ebenso bleibt es dem Fotografen unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.


Die Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Fotografen.



§ 14 Verhinderung des Fotografen und höhere Gewalt


Ist der Fotograf aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat – insbesondere Krankheit, Unfall, schwerwiegende technische Defekte oder höhere Gewalt – an der Leistungserbringung gehindert, bemüht er sich um einen qualifizierten Ersatzfotografen.


Kann kein Ersatz gestellt werden, tritt der Fotograf vom Vertrag zurück und erstattet bereits geleistete Zahlungen vollständig. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 15.



§ 15 Haftung


Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – haftet der Fotograf der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


Der Fotograf sichert die Aufnahmen nach dem Stand der Technik. Für einen Datenverlust, der nach Ablauf des in § 11 genannten Aufbewahrungszeitraums eintritt, wird keine Haftung übernommen.



§ 16 Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Fotografen.



§ 17 Streitbeilegung


Der Fotograf ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.



§ 18 Schlussbestimmungen


Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.